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Zuordnung von Lebensversicherungsverträgen zum Betriebs- oder Privatvermögen
Die OFD Münster hat sich mit Vfg. vom 10. 1. 2003 - S 2144 - 47 - St - 12 - 33 zur Frage der Zuordnung von Lebensversicherungsbeiträgen zum Betriebs- oder Privatvermögen geäußert (vgl. auch , StuB 13/2003 S. 607). Für deren Zuordnung sei es entscheidend, ob durch die Versicherung betriebliche oder private Risiken abgedeckt werden. Eine private Veranlassung ergebe sich, wenn die Versicherung von einem Unternehmen (Versicherungsnehmer) auf das Leben bzw. den Tod des (Mit-)Unternehmers oder eines nahen Angehörigen abgeschlossen worden sei. Eine betriebliche Veranlassung ergebe sich jedoch, wenn ein Unternehmen als Versicherungsnehmer z. B. eine Versicherung auf das Leben oder den Tod eines Arbeitnehmers oder Geschäftspartners abschließe. ?Hinweis: Der...