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Gebäude-AfA nach Nutzungsänderung
Bei der Umwidmung eines nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG 1994 degressiv abgeschriebenen Gebäudes i. S. des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG von fremden Wohnzwecken zu fremdgewerblichen Zwecken kann der Stpfl. die weitere AfA ebenfalls degressiv nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG bemessen. Entgegen der Auffassung der FinVerw (R 44 Abs. 8 Satz 2 zweite Alt. EStR) bestehe in einem derartigen Fall kein Zwang zum Wechsel der AfA-Methode, d. h. zum Übergang zur linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG (rkr. (EFG 2003 S. 1076).