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Aktivierung des in eine neu gegründete GbR eingebrachten Mandantenstamms
§ 5 Abs. 2 EStG steht der Aktivierung eines in eine neu gegründete GbR eingebrachten Mandantenstamms entgegen, wenn der Mandantenstamm unentgeltlich in einer Sozietät entstanden war, die durch Realteilung beendet wurde. Hinsichtlich des Teils des eingebrachten Mandantenstamms, der von dem (neuen) Mitgesellschafter übernommen wird, liegt gem. nrkr. keine steuerbegünstigte Teilbetriebsveräußerung vor (BFH-Az.: XI R 7/ 03, EFG 2003 S. 1075).