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Ermittlung des Gewinnzuschlags bei unterjähriger Rücklagenauflösung (§ 6b Abs. 7, § 7g Abs. 5 EStG)
Gem. (Kurzinfo 20/03) bestanden keine Bedenken, Einspruchsverfahren im Hinblick auf das beim BFH unter dem Az. S R 71/01 anhängige Revisionsverfahren ruhen zu lassen und ggf. Aussetzung der Vollziehung zu gewähren. Der BFH hat die Revision mit Beschluss vom - X R 71/01 (BFH/NV 2002 S. 1320) aus formellen Gründen (Versäumnis des Antrags auf Fristverlängerung für die Revisionsbegründung nach § 120 Abs. 2 FGO) verworfen. Gemäß Kurzinformation der /04 ist die Bearbeitung entsprechend ruhender Einspruchsverfahren wieder aufzunehmen. Dabei und auch bei allen erstmaligen Entscheidungen sei daher weiterhin die Auffassung zu vertreten, dass auch bei unterjähriger Auflösung einer Ansparrücklage der Gewinnzuschlag für ein volles Wj anzusetzen se...BStBl 1990 II S. 290