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Anschaffungsnahe Aufwendungen: Wesentliche Verbesserung von Wohngebäuden gem. § 255 HGB?
Mit mehreren Urteilen hat der BFH zu anschaffungsnahen Aufwendungen wie folgt Stellung bezogen: (1) Baumaßnahmen im Anschluss an den Erwerb eines vermieteten Wohngebäudes, die zu einer deutlichen Nutzungserweiterung bei den Fenstern und den Sanitäranlagen führen, haben noch nicht die wesentliche Verbesserung des Gebäudes gem. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zur Folge; ihre Kosten sind daher sofort abziehbare Werbungskosten (, BFH/NV 2003 S. 33). (2) Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für § 10i Abs. 1 Satz 2 EStG nach § 255 HGB. Ob Baumaßnahmen an einem Wohngebäude geeignet sind, dieses i. S. des § 255 Abs. 1 HGB betriebsbereit zu machen, ist im Wesentlichen nach den gleichen Maßstäben zu entscheiden, nach denen die wesentliche Verbesserung gem. § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB zu beurteilen ist. Wird...