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Aufklärung eines isolierten Sachverhalts außerhalb des Prüfungszeitraums
Erteilt ein Stpfl. einem Außenprüfer zu einem isolierten Sachverhalt außerhalb des Prüfungszeitraums in bewusster Kenntnis der insoweit fehlenden Prüfungsanordnung Auskünfte und werden diese Informationen später ausgewertet, liegt gem. nrkr. (BFH-Az.: XI B 63/02, EFG 2002 S. 1139) eine zulässige Einzelermittlungsmaßnahme vor.