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Buchführungspflicht des Übernehmers eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
Werden ein buchführungspflichtiger und ein nicht buchführungspflichtiger land- und forstwirtschaftlicher Betrieb zu einem Betrieb vereint, so erstreckt sich die aus der Betriebsübernahme resultierende Buchführungspflicht gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 27/02, EFG 2002 S. 1131) auf den Gesamtbetrieb.