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BBK 20/2002 S. 4249

Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach §§ 3, 4 FördG

Der Stpfl. kann auch für die Anschaffung oder Herstellung eines unbeweglichen WG Sonderabschreibungen nach den §§ 3, 4 FördG in Anspruch nehmen, wenn dieses innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums aus dem Umlaufvermögen oder aus dem Privatvermögen (nicht der Einkünfteerzielung dienend) in das Anlagevermögen überführt wird, soweit keine Mehrfachförderung besteht. Die vom BFH in seinem Urteil v. – IX R 35/97 (BBK F. 17 S. 3151) aufgestellten Grundsätze finden entsprechend Anwendung. Daher kann z. B. ein gewerblicher Grundstückshändler Gebäude oder Wohnungen innerhalb des fünfjährigen Begünstigungszeitraums aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen überführen und anschließend für deren Anschaffung oder Herstellung Sonderabschreibungen nach den §§ 3, 4 FördG in Anspruch nehmen, sowei...

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