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Geschenke eines Arztes an das Personal (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG)
Zahlungen eines angestellten Oberarztes, der im Krankenhaus auch eine freiberufliche Praxis ausübt, an das ihm vom Krankenhausträger zur Verfügung gestellte Krankenhauspersonal sind gem. rkr. (EFG 2002 S. 971) weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähig.