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Durchlaufende Posten bei aufschiebend bedingter Verbindlichkeit?
Durchlaufende Posten sind auch bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG möglich. Die Weiterleitung einer Einnahme an Dritte aufgrund einer aufschiebend bedingten Verbindlichkeit steht auch dann in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dieser Verbindlichkeit, wenn die Einnahme selbst die Bedingung für das Entstehen der Verbindlichkeit darstellt (nrkr. , BFH-Az.: IV B 77/02, EFG 2002 S. 899).