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Erlass von unberechtigt ausgewiesener Umsatzsteuer (§ 14 Abs. 3 UStG)
Gem. ist eine bei unberechtigtem Steuerausweis in einer Rechnung gem. § 14 Abs. 3 UStG entstandene Steuer nach § 227 AO 1977 (zwingend) wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, soweit der von dem Rechnungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug rückgängig gemacht und der entsprechende Betrag an den Fiskus tatsächlich zurückgezahlt worden ist. Der Gesichtspunkt der Erlassunwürdigkeit des Stpfl. spiele insoweit keine Rolle. Er könne nur bei der Prüfung eines Erlasses aus persönlichen Billigkeitsgründen Bedeutung haben.