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Architektentätigkeit als Liebhaberei?
Gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 60/01, EFG 2002 S. 616) können bei fehlenden oder nur geringen Umsätzen über einen längeren Zeitraum Verluste aus dem Betrieb eines Architekturbüros mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht mehr als Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein.