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Rückstellungen für Versandkosten von Kontoauszügen
Rückstellungen für die Versendung von Kontoauszügen können gem. – 32 – St II 20 bei Vorliegen der Voraussetzungen gebildet werden. Aus den Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen muss sich eine nach der Bedeutung für das jeweilige Unternehmen „wesentliche„ (eigenständige) Verpflichtung ergeben, Kontoauszüge an die Kunden zu versenden. Die „Wesentlichkeit„ einer Verpflichtung ist nicht nach dem Aufwand für das einzelne Vertragsverhältnis, sondern nach der Bedeutung dieser Verpflichtung für das jeweilige Unternehmen zu beurteilen. Ebenso ist nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu beurteilen, in welcher Höhe künftige Einzelkosten und die anteiligen notwendigen Gemeinkosten rückstellungsfähig sind. Die Begriffsbestimmungen...