Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch eine Unterstützungskasse
Gem. „verschafft„ sich eine Unterstützungskasse durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung stehe die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.