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BBK 10/2002 S. 4211

Abschluss einer Rückdeckungsversicherung durch eine Unterstützungskasse

Gem. „verschafft„ sich eine Unterstützungskasse durch Abschluss einer Rückdeckungsversicherung nicht die Mittel für ihre Versorgungsleistungen, wenn sie die ihr zustehenden Rechte aus der Versicherung beleiht oder abtritt. Einer Beleihung stehe die Inanspruchnahme von Vorauszahlungen gleich.

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