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Rückstellung für die Verpflichtung aus der Rückabwicklung eines durchgeführten Kaufvertrags
Mit Urteil v. – VIII R 77/96 () hat der BFH entschieden, dass ein Verkäufer wegen seiner Verpflichtung zur Rückerstattung des Kaufpreises keine Rückstellung bilden darf, wenn er am Bilanzstichtag mit einer Wandlung des Kaufvertrags nicht rechnen muss. Damit ist für die Frage der Bildung von Rückstellungen im Zusammenhang mit Rückgewährschuldverhältnissen gem. IV A 6 – S 2137 – 14/02 wie folgt zu differenzieren:(a) Ein Verkäufer darf wegen seiner Verpflichtung zur Rückerstattung dann keine Rückstellung bilden, wenn er am Bilanzstichtag mit einer Wandlung des Kaufvertrags nicht rechnen muss; das gilt auch dann, wenn die Wandlung noch vor der Aufstellung der Bilanz erklärt wird. (b) Ist jed...BStBl 1997 II S. 382