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Aufstellung des Lageberichts
Der HFA des IDW hat in WPg 2002 S. 146 die Änderung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung "Aufstellung des Lageberichts (IDW RS HFA 1)", veröffentlicht in BBK F. 14 S. 4505, bekannt gegeben. Danach ist Tz. 52 der IDW-Verlautbarung um den folgenden Satz zu ergänzen: Die Berichterstattung über die Risiken der künftigen Entwicklung des Konzerns im Konzernlagebericht ist Gegenstand des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 5 (DRS 5) "Risikoberichterstattung". ? Hinweis: Der Volltext des DRS 5 zur Risikoberichterstattung ist abgedruckt in BBK F. 12 S. 6527.