Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK 4/2002 S. 4186

Pflicht zur Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen

Auch wenn ein Antragsteller auf Offenlegung von Jahresabschlüssen sich nicht ausdrücklich auf § 335a HGB bezieht oder die Festsetzung eines Ordnungsgelds begehrt, muss das Amtsgericht bei Nichtbefolgung der Offenlegungspflicht durch die Gesellschaft ein Ordnungsgeldverfahren gem. § 335a HGB einleiten (, BB 2002 S. 197).

[KA]

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen