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Keine Abberufung eines Liquidators wegen nicht ordnungsgemäßer Buchführung
Die Vornahme von Nachbuchungen und die Berichtigung festgestellter Buchungsfehler erst im Rahmen des Jahresabschlusses rechtfertigen gem. (StuB 2002 S. 136) die Abberufung eines Liquidators wegen Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordentlichen Geschäftsführung
S.
nicht. Eine grobe Pflichtverletzung liege nicht schon vor, wenn der Liquidator einer "kleinen" GmbH von der Erstellung eines erläuternden Berichts zur Eröffnungsbilanz und eines Lageberichts abgesehen hat.