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Lohnbuchhaltung; Bemessung des geldwerten Vorteils bei Überlassung von Wertpapieren
Überlässt der Arbeitgeber Wertpapiere an seine Arbeitnehmer gegen einen fest und unabänderlich bezifferten Preisnachlass, so bemisst sich der geldwerte Vorteil gem. nach diesem im Überlassungsangebot bezifferten Preisnachlass. § 19a Abs. 8 Satz 2 EStG finde in diesem Fall keine Anwendung.