Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 20/2001 S. 4155
Zugehörigkeit von Wildwiesen und -äckern zur landwirtschaftlichen Nutzung
Wildwiesen und Wildäcker können gem. (BFH/NV 2001 S. 1238) zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören, wenn sie nicht in der Bodenschätzung erfasst wurden, aber tatsächlich landwirtschaftlich, z. B. zur Heugewinnung, genutzt werden.