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Entschädigungszahlungen als nachträgliche Betriebseinnahmen
Entschädigungszahlungen können zu nachträglichen Betriebseinnahmen führen. Nachträgliche Erträge sind insbesondere dann nach § 24 Nr. 2 i. V. mit § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 15 EStG steuerbar, wenn sie weder in der Schlussbilanz gewinnwirksam er-
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fasst worden noch dem Veräußerungs- oder Aufgabegewinn zuzuordnen sind (, X B 130/00, n. v.).