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Richtlinie zum Programm „Förderung von innovativen Netzwerken„
Das BMWi hat im BAnz 2001 S. 13261 bekannt gemacht, dass nach Nr. 7.2.2 der Richtlinie zum Programm „Förderung von innovativen Netzwerken„ (InnoNet) v. (vgl. BBK KN-Nr. 341/1999) die Ideenskizzen bis spätestens beim Projektträger einzureichen sind. Nach Nr. 4.5 der Richtlinie müssen sich die mitwirkenden Unternehmen gemeinsam mit mindestens 10 % an den zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten der Forschungseinrichtungen im Wege von Barleistungen beteiligen. Dieser Satz beträgt 20 %. Teilnahmeunterlagen und weitere Informationen sind zu erhalten unter: InnoNet, Rheinstr. 10B, 14513 Teltow.