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Schätzung nach Richtsätzen mangels Buchführungsunterlagen
Sind sämtliche Buchführungsunterlagen nicht mehr auffindbar, ist eine Schätzung nach Richtsätzen gem. nrkr. (BFH-Az.: XI B 7/01, EFG 2001 S. 401) sachgerecht. Ein anhängiges Steuerstrafverfahren gegen den Stpfl. hebe die Verpflichtung des FA zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen nicht auf.