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Einbeziehung der stillen Reserven bei der Pkw-Nutzungsentnahme
Der VIII. Senat legt dem Großen Senat des BFH gem. § 11 Abs. 2 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor: Sind in die Bewertung der Nutzungsentnahme die im Buchwertansatz des Pkw ruhenden stillen Reserven einzubeziehen, wenn der zum Betriebsvermögen gehörende Pkw während einer privat veranlassten Fahrt durch Unfall zerstört oder erheblich beschädigt wird? ().