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Ausstellung mehrerer Rechnungen mit gesondertem Umsatzsteuerausweis über dieselbe Leistung
Durch Außenprüfungen der Steuerverwaltung ist festgestellt worden, dass vereinzelt in einigen Branchen zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer bzw. Kleinbetragsrechnungen i. S. des § 33 UStDV oder Fahrausweise i. S. des § 34 UStDV über Umsätze erteilt werden und diese Umsätze außerdem in eine weitere Rechnung oder eine — später ausgestellte — Gesamtabrechnung mit erneutem gesonderten Umsatzsteuerausweis aufgenommen werden. Unternehmer, die für ein und dieselbe Leistung mehrere Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer erteilen, schulden die in den zusätzlichen Abrechnungen ausgewiesene Steuer — neben der Umsatzsteuer für den ausgeführten Umsatz — nach § 14 Abs. 2 UStG (vgl. Abschn. 189 Abs. 4 UStR 2000). Um eine solche Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG und eine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens
S. 404
durch einen vo...