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Schätzung des Gewinns
Eine Gewinnschätzung ist erst rechtswidrig, wenn sie den durch die Umstände des Falls gezogenen Schätzungsrahmen verlässt. Wird die Schätzung erforderlich, weil der Stpfl. seiner Erklärungspflicht nicht genügt, kann sich das FA an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren, weil der Stpfl. evtl. Einkünfte verheimlichen will (, BFH/NV 2001 S. 3).