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Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparabschreibung
Gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 51/00, EFG 2000 S. 1309) erfordert die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG, dass der Stpfl. seine Investitionsabsicht — wie andere innere Tatsachen auch — anhand objektiver äußerer Merkmale nachweist. Insbesondere müssten die geplanten Investitionen anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Situation des Betriebs überhaupt möglich sein.