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Mitwirkungspflicht einer GmbH bei ungeklärten Einnahmen ihres Gesellschafter-Geschäftsführers
Für den Herkunftsnachweis von Geldzugängen auf Privatkonten ihres (Allein-)Ges.-Gf. darf einer GmbH gem. nrkr. (BFH-Az.: I B 178/02, EFG 2003 S. 6) nicht allein aufgrund dessen gesellschaftsrechtlicher Stellung eine Mitwirkungspflicht zugewiesen werden, deren Verletzung eine vom Buchführungsergebnis abweichende Schätzung rechtfertigen könnte (§§ 90, 158, 162 Abs. 2 Satz 1 AO).