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Ansparrücklage für Leasinggüter (§ 7g Abs. 7 EStG)
Mit nrkr. Urteil vom - 1 K 1642/01, BFH-Az.: X R 38/02, EFG 2003 S. 382, hat das FG München wie folgt entschieden: (a) Die Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7
S. 342
EStG ist investitionsgutbezogen. Sie setzt deshalb Identität zwischen der im sog. Investitionsprogramm als „voraussichtlich„ dargestellten Investition und dem tatsächlich angeschafften WG voraus. Da die Entscheidung eines Leasinggebers, welches Leasinggut er anschaffen wird, i. d. R. auch von den Dispositionen des meist noch unbekannten Leasingnehmers abhängt, kann er eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nur bilden, wenn sich seine Investitionsentscheidung in Bezug auf das anzuschaffende WG bereits konkretisiert hat. Dies setzt den Nachweis seiner Bestellung beim Lieferanten oder der Bestellung des Leasingguts bei ihm voraus. (b) Will ein Stpfl. eine Ansparrücklage n...