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BBK 23/2003 S. 4357

Notwendigkeit eines Investitionszulagenantrags bei vorangegangenem Antrag auf Anzahlungen

Ist eine InvZul auf Anzahlungen geltend gemacht worden, so ist gem. für die betreffenden WG stets ein frist- und formgerechter Antrag auf Gewährung der InvZul für das Wj zu stellen, in dem die Investitionen abgeschlossen worden sind, und zwar auch dann, wenn die endgültigen Anschaffungskosten die Anzahlung nicht übersteigen.

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