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Personengesellschaft | Ausübung des Bewertungswahlrechts bei Einbringung in eine Kapitalgesellschaft
Wird ein Mitunternehmeranteil im Wege der Sachgründung in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige KapGes eingebracht und übernimmt die aufnehmende KapGes die Mitunternehmerstellung des Einbringenden, so wird das Bewertungswahlrecht gem. § 20 Abs. 2 UmwStG 1977 für die in dem Mitunternehmeranteil verkörperten WG nicht in der Steuerbilanz der KapGes, sondern in derjenigen der PersGes ausgeübt. Werden stille Reserven aufgedeckt, ist für die aufnehmende KapGes eine Ergänzungsbilanz aufzustellen. Eine Bindung an den handelsbilanziellen Wertansatz für den eingebrachten Mitunternehmeranteil in der Eröffnungsbilanz der KapGes besteht dabei gem. nicht.