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BBK 19/2003 S. 4344

GmbH | Ausschüttungsbelastung bei überhöhter Vorabausschüttung und nichtigem Gewinnverteilungsbeschluss

Gem. ist für die Vorabausschüttung einer GmbH auch dann die Ausschüttungsbelastung gem. § 27 Abs. 1 und 3 Satz 2 KStG 1991 herzustellen, wenn sie von dem später festgestellten Jahresgewinn nicht gedeckt wird. Die Rückforderung und Rückzahlung der überhöhten Vorabausschüttung ändere daran nichts (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung und von Abschn. 77 Abs. 10 Satz 6 KStR 1993). Das gelte auch dann, wenn der Gewinnverteilungsbeschluss wegen des Verstoßes gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des GmbH-Rechts ausnahmsweise unwirksam sei.

[KA]

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