Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BBK 14/2003 S. 4323
Gewinnanteile des typisch stillen Gesellschafters als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG; § 230 HGB)
Die an den typisch stillen Gesellschafter gezahlten Gewinnanteile sind gem. insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als der Geschäftsinhaber die Vermögenseinlage des stillen Gesellschafters zu privaten Zwecken verwendet hat.