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BBK 12/2003 S. 4314

Bildung von Rückstellungen zur Absicherung von Terror-Großrisiken

Der Bundesrat hat am der Ersten VO zur Änderung der VO über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen zugestimmt. Die neue VO regelt, in welcher Höhe Versicherungsunternehmen Rückstellungen für Terrorrisiken bilden müssen. Hintergrund ist, dass gewerbliche Großrisiken seit den Terroranschlägen vom

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nicht mehr versicherbar sind. Daher wurde Ende 2002 die Extremus Versicherungs-AG gegründet und mit einer Versicherungskapazität von 13 Mrd € ausgestattet. Sofern die Schadenssumme aus Terroranschlägen im Einzelfall oder in einem Jahr 3 Mrd € übersteigt, springt der Staat mit bis zu 10 Mrd € ein. Versichert sind Sachwerte und Betriebsunterbrechungsschäden, soweit im Einzelfall die Versicherungssumme mehr als 25 Mio € beträgt. Die VO ist im Internet unter www.bmj.de verfügbar (Pressemit...

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