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Einzuhaltende Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug aus einer Rechnung
Im Beschluss vom - V B 119/02 (n. v.) äußert sich der BFH im Hinblick auf den Vorsteuerabzug aus Rechnungen dahingehend, dass nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG i. V. mit § 14 Abs. 4 UStG eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug möglich sein müsse. Der Aufwand zur Identifizierung der Leistung müsse dahingehend begrenzt sein, dass die Rechnungsangaben eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichten, über die abgerechnet werde.