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BBK 3/2004 S. 4376

Zuckerrübenlieferrecht als immaterielles Wirtschaftsgut

Ein vor dem entstandenes und nicht an Aktien gebundenes Recht auf Zuckerrübenlieferung hatte sich vor diesem Stichtag nur dann als immaterielles WG verfestigt, wenn sich für solche Rechte bereits ein Markt gebildet hatte. Sofern das der Fall ist, kommt gem. der Abzug eines anteiligen Buchwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht in Betracht.

[KA]

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