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Preisnachlässe an Anleger geschlossener Fonds
Die Finanzverwaltung hat sich erneut zur Behandlung der Sondererstattung des Kapitalvertriebs an Anleger geschlossener Fonds geäußert. Nach der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin haben nunmehr die sich zu Wort gemeldet. Inhaltlich stimmen beide Absender weitgehend überein. Wir verweisen auf den diese Thematik behandelnden Beitrag in Heft 2/2004.