Pauschalrückstellung für Gewährleistung bei in
der Anfangsphase der betrieblichen Tätigkeit übernommenen
Großaufträgen
Körperschaftsteuer 1992
Leitsatz
Ein Bauunternehmen, das in den zu
beurteilenden Veranlagungszeiträumen lediglich an fünf
Großaufträgen tätig gewesen ist, darf
Pauschalrückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen in
Höhe von 1 % des garantiebehafteten Umsatzes bilden.
Großaufträge bergen, insbesondere wenn sie in der Anfangsphase der
betrieblichen Tätigkeit übernommen werden, ein größeres
Risiko der Inanspruchnahme als kleinere Bauprojekte.
Fundstelle(n): DB 2005 S. 12 Nr. 34 DStRE 2004 S. 994 Nr. 17 EFG 2004 S. 638 Nr. 9 KÖSDI 2004 S. 14199 Nr. 6 TAAAB-17677
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 14.01.2004 - 2 K 2190/02
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.