EStR R 174c (Zu
§ 26c
EStG)
Zu
§ 26c
EStG
R 174c Besondere Veranlagung für den Veranlagungszeitraum der
Eheschließung nach
§ 26c EStG
Einführung (1) Die Einkommensteuer-Richtlinen
2003 (EStR2003)
sind Weisungen an die Finanzbehörden zur einheitlichen Anwendung des
Einkommensteuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur
Verwaltungsvereinfachung.(2) Die
EStR2003 sind für die Veranlagung zur
Einkommensteuer ab dem VZ 2003
anzuwenden.(3) Anordnungen, die mit den nachstehenden Richtlinien im Widerspruch
stehen, sind nicht mehr anzuwenden. (4) Diesen Richtlinien liegt, soweit im Einzelnen keine andere
Fassung angegeben ist, das
Einkommensteuergesetz2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.10.2002 (BGBl. I S.
4210), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur
Verbesserung der Unternehmensfinanzierung
(Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31.7.2003 (BGBl.
I S. 1550), zu Grunde.