Von der Kommune vereinnahmte, an eine Abwasserbeseitigungs-GmbH
weitergeleitete Abwasserbeiträge als umsatzsteuerpflichtige Entgelte der
GmbH
Umsatzsteuer 1995
Leitsatz
Hat eine mehrheitlich beteiligte
Stadt einer GmbH die Abwasserbeseitigung übertragen und sind nach dem
Betreibervertrag Erweiterungen und Ergänzungen der
Abwasserentsorgungsanlagen von der GmbH durchzuführen und von der Stadt
durch kostendeckende Abwasserbeiträge zu finanzieren, so stellen die von
der Stadt von den Grundstückseigentümern erhobenen und auf ein Konto
der GmbH geleiteten Abwasserbeiträge ein Entgelt für die von der GmbH
durchgeführte Erweiterung der Kläranlage (sowie damit
zusammenhängende Maßnahmen) als eine von der GmbH gegenüber der
Stadt erbrachte steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung dar.
Es steht der Annahme eines
Leistungsaustauschs nicht entgegen, dass die GmbH damit nur ihrem
gesellschaftsvertraglichen Zweck nachkommt und nur der Stadt als ihrem
Gesellschafter gegenüber tätig wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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