Selbständiger EDV-Berater (Autodidakt) als Freiberufler
Leitsatz
Die Tätigkeit eines EDV-Beraters kann bei vorrangiger Entwicklung von System-Software als ingenieurähnlich, d.h. als freiberuflich
eingestuft werden.
Ein Autodidakt ist im Bereich der EDV ebenso zu behandeln wie im Bereich anderer technischer Berufe. Er kann den Nachweis
der erforderlichen theoretischen Kenntnisse anhand eigener praktischer Arbeiten erbringen.
Entwickelt jemand im Rahmen ein und desselben Auftrags sowohl System- als auch Anwender-Software, so sind diese Tätigkeiten
so eng miteinander verflochten, dass eine Trennung nicht möglich ist. Die Qualifizierung als gewerbliche oder freiberufliche
Tätigkeit richtet sich dann danach, welche Tätigkeit bei der Erledigung des Auftrags prägend im Vordergrund steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 451 Nr. 8 EFG 2004 S. 1059 EFG 2004 S. 1059 Nr. 14 KÖSDI 2004 S. 14170 Nr. 5 IAAAB-17205
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 14.05.2003 - 7 K 280/96
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