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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 335/03

Gesetze: EStG § 9

Vereinbarung einer Sofortrente mit betrügerischen Vertragspartnern

Aussetzung der Vollziehung bezüglich Einkommensteuer 1996 bis 1999

Leitsätze

Ein Steuerpflichtiger, der sich mit einem betrügerischen Vertragspartner über die Zahlung einer kreditfinanzierten Sofortrente verständigt, kann die ihm entstehenden Schuldzinsen bei Scheitern des Gesamtplans möglicherweise als Werbungskosten geltend machen. Allerdings hat das , EFG 2000, 924) entschieden, dass Aufwendungen zur Kreditfinanzierung einer privaten Rentenversicherung gegen Einmalzahlung mit sofort beginnender Rentenzahlung im sog. „Verbund-Renten-Plan„ Anschaffungskosten des Rentenstammrechts darstellen und mithin ein Abzug der Schuldzinsen als Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften gem. § 22 Nr.1 EStG deshalb nicht in Betracht komme.

Die Einkommensteuerbescheide 1996, 1997 und 1999 werden in Höhe von 35.345 Euro (1996), 11.297 Euro (1997) sowie 4.640 Euro (1999) von der Vollziehung ausgesetzt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Die Entscheidung ergeht unanfechtbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-17193

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 06.02.2004 - 1 V 335/03

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