Reine Holdinggesellschaft keine Unternehmerin und nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt
Umsatzsteuer 1998
Leitsatz
Eine reine Holdinggesellschaft, die
sich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, ist nicht
als Unternehmerin i.S. des
§ 2 UStG zu
qualifizieren und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hat die
Holdinggesellschaft ihrer Tochtergesellschaft Verwaltungskosten im Zusammenhang
mit dem Erwerb der Anteile mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer
weiterberechnet, schuldet die Holdinggesellschaft diese Umsatzsteuer mangels
Unternehmereigenschaft nach
§ 14 Abs. 3 UStG.
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