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Sächsisches FG Urteil v. - 2 K 260/02

Gesetze: UStG § 2 Abs. 1, UStG § 2 Abs. 2, UStG § 14 Abs. 3, UStG § 15 Abs. 1

Reine Holdinggesellschaft keine Unternehmerin und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt

Umsatzsteuer 1998

Leitsatz

Eine reine Holdinggesellschaft, die sich auf das Halten und Verwalten von Beteiligungen beschränkt, ist nicht als Unternehmerin i.S. des § 2 UStG zu qualifizieren und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Hat die Holdinggesellschaft ihrer Tochtergesellschaft Verwaltungskosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile mit offenem Ausweis der Umsatzsteuer weiterberechnet, schuldet die Holdinggesellschaft diese Umsatzsteuer mangels Unternehmereigenschaft nach § 14 Abs. 3 UStG.

Fundstelle(n):
AAAAB-17183

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Sächsisches FG, Urteil v. 19.08.2003 - 2 K 260/02

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