Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz für die Übertragung von Urheberrechten an Computer-Programmen
Leitsatz
1. Urheberrechte an Computer-Programmen können im Einklang mit gemeinschaftsrecht wie Urheberrechte an Werken von Schriftstellern
zum ermäßigten Steuersatz eingeräumt werden, wenn die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte übertragen werden.
2. Bei einem Zusammenhang mit der Entwicklung von Individual-Software muss die Urheberrechts-Einräumung Hauptbestandteil der
Leistung sein; dafür kann die vorgesehene und durchgeführte Weiterübertragung durch den Abnehmer an andere Konzern- oder Branchenunternehmen
sprechen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2004 S. 720 Nr. 12 EFG 2004 S. 855 EAAAB-17147
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.11.2003 - III 107/01
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