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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 290/2000 EFG 2004 S. 425

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 3b

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für den Gesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH stellen keine verdeckten Gewinnausschüttungen dar, wenn ein vergleichbarer fremder Geschäftsführer nicht ohne die betriebsüblichen steuerfreien Zuschläge gearbeitet hätte.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 425
EFG 2004 S. 425 Nr. 6
INF 2004 S. 249 Nr. 7
KÖSDI 2004 S. 14173 Nr. 5
SAAAB-17125

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.11.2003 - I 290/2000

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