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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - I 257/1999 EFG 2004 S. 592

Gesetze: GewStG § 2 Abs. 2 Satz 2, KStG § 14 Nr. 1, KStG § 14 Nr. 2, BGB § 426 Abs. 1, BGB § 812 Abs. 1 Satz 1

Gewerbesteuerumlage im Organkreis

Leitsatz

Die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (Eingriffskondition gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB) bilden keine gesetzliche Grundlage für eine Ausgleichspflicht der Organgesellschaft hinsichtlich der durch Verrechnung von Verlustvorträgen des Organträgers ersparten Gewerbesteuer, weil die Regelung in § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG (Steuerpflicht des Organträgers) einen Rechtsgrund für die Ertrags- und Verlustzuweisung im Organverbund darstellt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 275 Nr. 5
EFG 2004 S. 592
EFG 2004 S. 592 Nr. 8
IAAAB-17124

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 04.11.2003 - I 257/1999

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