BMF - IV C 4 -S 2223 - 19/04 BStBl 2004 I 335

Zuwendungen an politische Parteien (§§ 34g,10b EStG); Zuwendungsbestätigungen

Mit o.a. Bezugsschreiben wurde Rdnr. 7 des (BStBl 2000 I S. 592) für politische Parteien geändert. Aus Billigkeitsgründen sollten keine steuerlich nachteiligen Folgen gezogen werden, wenn bis zum Zuwendungsbestätigungen nach Rdnr. 7 alter Fassung erstellt worden sind.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese Frist bis zum

verlängert.

BMF v. - IV C 4 -S 2223 - 19/04


Fundstelle(n):
BStBl 2004 I Seite 335
VAAAB-17111