Es ist nicht ernstlich zweifelhaft,
dass einer GmbH, die seit ihrer Gründung über mehrere Jahre hinweg
keine Umsätze getätigt hat, und die auch keine objektiven
Anhaltspunkte dafür vorbringen kann, dass sie in der Folgezeit eine
wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen und steuerpflichtige Umsätze
erzielen wird, die Unternehmereigenschaft fehlt. Die Gesellschaft ist aus
diesem Grunde nicht zum Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten berechtigt.
Fundstelle(n): QAAAB-16975
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Sächsisches FG, Beschluss v. 02.05.2001 - 1 V 488/99
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