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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 2899/00 EFG 2004 S. 247

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Für ein Erststudium gibt es keinen Werbungskostenabzug

Leitsatz

Eine arbeitslose medizinischtechnische Assistentin, die im Alter von 50 Jahren mit dem Erststudium der Kunstgeschichte beginnt, kann ihre Aufwendungen nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend machen, wenn kein hinreichend konkreter Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Einkünften besteht.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 247
EFG 2004 S. 247 Nr. 4
HAAAB-16965

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 15.10.2003 - 3 K 2899/00

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