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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 234/02 EFG 2004 S. 527

Gesetze: StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4, FGO § 155, ZPO § 240, InsO § 36

Widerruf der Bestellung zum Steuerberater wegen Vermögensverfall

Leitsatz

1. Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung, ob Vermögensverfall vorliegt.

2. Für die Frage, ob eine Gefährdung von Mandanteninteressen ausgeschlossen ist, kommt es nicht nur auf die Zugriffsmöglichkeit auf Mandantengelder an.

3. Keine Verfahrensunterbrechung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 667 Nr. 11
EFG 2004 S. 527
EFG 2004 S. 527 Nr. 7
YAAAB-16955

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.08.2003 - V 234/02

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